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Diese gepflegte 4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines modernen Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 2015 überzeugt durch eine großzügige Wohnfläche von ca. 97 m² und eine gut durchdachte Raumaufteilung. Ein geräumiges Wohnzimmer und drei einladende Schlafzimmer eröffnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Das lichtdurchflutete, moderne Badezimmer sowie die voll ausgestattete Küche, mit hochwertigen Geräten und großzügigem Stauraum, garantieren höchsten Wohnkomfort. Ein besonderes Highlight ist die etwa ca. 20 m² große, private Terrasse und ein abschließbarer Gartenanteil von ca. 200 m², der zusätzlichen Freiraum und Privatsphäre bietet. Zusätzlich stehen Ihnen direkt vor der Haustür zwei Außenstellplätze zur Verfügung, und ein Kellerraum sorgt für extra Abstellfläche. Eine Garage, welche direkt durch den Garten zu erreichen ist, und ein Kellerraum bietet Ihnen Parkmöglichkeit und Abstellfläche.
Die Wohnung ist ideal für Kapitalanleger, da sie aktuell vermietet ist und somit sofort Erträge generiert. Mit einem Hausgeld von nur 215 € monatlich sind die Nebenkosten moderat, und die gute Vermietbarkeit macht die Immobilie zu einer sicheren Investition. Nutzen Sie diese Gelegenheit und investieren Sie in eine wertbeständige Immobilie mit Zukunftspotenzial!
Zu den Highlights gehören:
+ Massivbauweise mit Putzfassade
+ Gas-Etagenheizung (Marke Wolf)
+ Kunststofffenster mit Doppelisolierverglasung
+ Elektrische Rollläden an allen Fenstern
+ Fußbodenheizung in allen Wohnräumen
+ Einbauküche inkl. Elektrogeräte im Kaufpreis enthalten
+ Badewanne
+ Barrierearme Dusche
+ Abstellraum in der Wohnung
+ Abstellraum außerhalb der Wohnung im Kellergeschoss
+ Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss
+ Fahrradabstellanlage als Carport
+ DSL-Anschluss über Telefondose
+ Videosprechanlage
+ WU-Betonkeller
+ Natursteintreppenstufen im Treppenhaus
+ Fliesenboden
+ Laminatboden in Schlafräumen
+ KfZ-Außenstellplatz
+ Garage
+ Terrasse (ca. 20 m²)
+ Gartenanteil (ca. 200 m²) für private Nutzung
... und vieles mehr!
Die Immobilie liegt im Mönchengladbacher Stadtteil Hardt, der dem Stadtbezirk Nord angehört. Hardt ist ein traditionsreicher Ort mit dörflichem Charakter, geprägt von einzelnen Höfen entlang der Hardter Waldstraße. Der südliche Teil des Stadtteils besteht überwiegend aus Wohngebieten, die in den 1960er bis 1980er Jahren entstanden sind. Die Gemeinschaft wird durch das Engagement vieler Bürger und Vereine belebt, die das ganze Jahr über Veranstaltungen in der kleinen Marienkapelle organisieren, unter anderem durch den Marien-Kapellenverein.
ÖPNV: Die nächste Bushaltestelle ist nur etwa eine Gehminute entfernt. Von hier aus bringt Sie die Buslinie 023 in rund 15 Minuten direkt zum Mönchengladbacher Hauptbahnhof, von wo aus Zugverbindungen nach Düsseldorf, Aachen und Koblenz bestehen.
Verkehrsanbindung: Die Lage der Immobilie bietet eine exzellente Anbindung an die Autobahnen A61, A52 und A44, wodurch schnelle Verbindungen in Richtung Viersen, Düsseldorf und Aachen sichergestellt sind.
Mietvertrag:
Das Mietverhältnis ist als Staffelmietvertrag geregelt und besteht seit dem 01.06.2022.
Virtuelle Besichtigung:
Eine 3D-Besichtigung ist leider nicht möglich, da der aktuelle Mieter dies nicht wünscht. Gerne bieten wir Ihnen jedoch eine persönliche Live-Besichtigung vor Ort an.
Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB):
Die hier angebotene Wohneinheit befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, das vor dem 01.03.2025 in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Da die Stadt Mönchengladbach gemäß der neuen Mieterschutzverordnung NRW 2025 zu den Gebieten mit verlängertem Kündigungsschutz gehört, gilt grundsätzlich eine Kündigungssperrfrist von bis zu acht Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung nach Verkauf.
Wichtiger Hinweis zur Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB)
Die hier angebotene Wohneinheit wurde vor dem 01.03.2025 in Wohnungseigentum umgewandelt (Eintragung im Grundbuch am 10.12.2024). Da die Stadt Mönchengladbach erst ab dem 01.03.2025 unter den erweiterten Kündigungsschutz fällt, gilt für diese Einheit die gesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich ausgeschlossen