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Willkommen in Ihrem nächsten Anlagejuwel in Mönchengladbach! Diese exklusive Dachgeschosswohnung, erbaut im Jahr 2015, bietet Kapitalanlegern und Investoren eine hervorragende Gelegenheit in einem gepflegten Zustand. Auf einer Wohnfläche von etwa 85 m² können Ihre Mieter ein komfortables Leben genießen. Die geschickte Raumaufteilung umfasst vier lichtdurchflutete Zimmer, die sowohl als Wohn- als auch Arbeitsbereiche genutzt werden können. Zusätzlich steht eine Nutzfläche von ca. 7 m² zur Verfügung, die weiteren Stauraum bietet.
Das Gebäude ist auf einem großzügigen Grundstück von ca. 2.110 m² errichtet und verfügt über eine Unterkellerung, die den Bewohnern weiteren Komfort bietet. Praktisch ist auch das Hausgeld von 250,00 €, das eine wirtschaftliche Handhabung der Immobilie ermöglicht. Die Wohnung ist derzeit vermietet, was sie zu einer attraktiven Option für Investoren macht, die auf der Suche nach einer stabilen Rendite sind.
Mönchengladbach überzeugt durch seine ausgezeichnete Infrastruktur und die angenehme Wohnatmosphäre. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, in eine der begehrtesten Lagen der Stadt zu investieren! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin.
Zu den Highlights gehören:
+ Massivbauweise mit Putzfassade
+ Gas-Etagenheizung (Marke Wolf)
+ Kunststofffenster mit Doppelisolierverglasung
+ Elektrische Rollläden an allen Fenstern
+ Fußbodenheizung in allen Wohnräumen
+ Einbauküche inkl. Elektrogeräte im Kaufpreis enthalten
+ Badewanne
+ Barrierearme Dusche
+ Abstellraum in der Wohnung
+ Abstellraum außerhalb der Wohnung im Kellergeschoss
+ Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss
+ Fahrradabstellanlage als Carport
+ DSL-Anschluss über Telefondose
+ Videosprechanlage
+ WU-Betonkeller
+ Natursteintreppenstufen im Treppenhaus
+ Fliesenboden
+ Laminatboden in Schlafräumen
+ KfZ-Außenstellplatz
+ Gartenanteil (ca. 200 m²) für private Nutzung
... und vieles mehr!
Die Immobilie liegt im Mönchengladbacher Stadtteil Hardt.
Der Stadtteil Hardt im Stadtbezirk Nord ist ein Stadtteil mit Tradition. Dörfliche Strukturen und einzelne Höfe prägen das Stadtbild entlang der Hardter Waldstraße, während im Süden Wohngebiete mit Häusern aus den 60er bis 80er Jahren dominieren. Viele engagierte Bürger/-innen und Vereine tragen aktiv zur Belebung des Stadtteils bei. Dies zeigt sich beispielsweise das ganze Jahr über in der kleinen Marienkapelle, wo der Marien-Kapellenverein regelmäßige Veranstaltungen organisiert.
ÖPNV: Die nächstgelegene Bushaltestelle erreichen Sie in etwa einer Minute zu Fuß. Dort bietet die Buslinie 023 eine schnelle Verbindung zum Mönchengladbach Hauptbahnhof, den Sie in nur 15 Minuten Fahrzeit erreichen. Am Mönchengladbach Hauptbahnhof stehen Ihnen Zugverbindungen in Richtung Düsseldorf, Aachen und Koblenz zur Verfügung.
Verkehrsanbindung: Von der Immobilie aus gelangen Sie schnell zu den Autobahnen A61, A52 und A44, die eine schnelle Anbindung in Richtung Viersen, Düsseldorf und Aachen ermöglichen.
Mietvertrag:
Das Mietverhältnis ist als Staffelmietvertrag geregelt und besteht seit dem 01.06.2023.
Ergänzend bieten wir Ihnen die Gelegenheit für eine virtuelle Besichtigung an. Schicken Sie uns dafür eine Anfrage und Sie erhalten ein ausführliches Exposé mit einem persönlichen 3D-Zugang. Den ersten Eindruck von Ihrer neuen Immobilie bekommen Sie auch live, vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Termin!
Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB):
Die hier angebotene Wohneinheit befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, das vor dem 01.03.2025 in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Da die Stadt Mönchengladbach gemäß der neuen Mieterschutzverordnung NRW 2025 zu den Gebieten mit verlängertem Kündigungsschutz gehört, gilt grundsätzlich eine Kündigungssperrfrist von bis zu acht Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung nach Verkauf.
Wichtiger Hinweis zur Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB):
Die hier angebotene Wohneinheit wurde vor dem 01.03.2025 in Wohnungseigentum umgewandelt (Eintragung im Grundbuch am 10.12.2024). Da die Stadt Mönchengladbach erst ab dem 01.03.2025 unter den erweiterten Kündigungsschutz fällt, gilt für diese Einheit die gesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich ausgeschlossen