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von Mateusz Drozdz
Die Frist für die Grundsteuererklärung für Immobilieneigentümer ist gestern (31.01.2023) ausgelaufen. Trotzdem haben Millionen von Grundstückseigentümern weiterhin Ihre Grundsteuererklärung nicht eingereicht. Doch was droht nun den säumigen Eigentümern?
Als Erstes sollten Immobilieneigentümer einen Antrag zur Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt einreichen und einen guten Grund nennen können, weshalb die Grundsteuererklärung für Ihre Immobilie nicht eingereicht werden konnte. Jedoch sind auch beim Einreichen keiner Fristverlängerung zunächst keine größeren Strafen geplant, da die zuständigen Finanzämter angedeutet haben, dass anfänglich Erinnerungsschreiben an Immobilieneigentümer versendet werden. Erst im nächsten Schritt könnten die Finanzämter Verspätungszuschläge fordern, die zum Beispiel 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung betragen könnten. Im schlimmsten Fall jedoch könnten Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro gefordert werden!
Immobilieneigentümer, die bereits die Grundsteuererklärung abgegeben haben, können jedoch auch Einspruch gegen den neuen Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Der Einspruch gegen den neuen Grundsteuermessbetrag muss innerhalb desselben Monats erfolgen, sonst wird der Grundsteuerbescheid rechtskräftig. Generell kann der Einspruch kostenfrei erfolgen, jedoch muss der Einspruch klar erkennbar und offengelegt werden.
Quelle: Grundsteuererklärung bis heute fällig. (31. 01 2023 ). Von Tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/grundsteuererklaerung-faq-101.html abgerufen